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Pressemitteilung

Brucker RathausReport: Beharrlicher Einsatz für Klima- & Umweltschutz und mehr Beteiligung der Stadtgesellschaft

Fürstenfeldbruck (AZ): In der Mal-Ausgabe des RathausReport berichten über unsere Aktivitäten im vergangenen Monat und über das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Thema Klimaschutz.

Sitzungsteilnahme per Internet
Zusammen mit Christian Götz (BBV) haben wir beantragt, die frisch vom Freistaat eröffnete Möglichkeit, dass Stadtratsmitglieder nicht mehr im Sitzungssaal anwesend sein müssen, sondern auch per Internet teilnehmen können, in unsere Geschäftsordnung aufzunehmen.

Sitzungsvorlagen an diejenigen, die darin genannt werden
Ausgehend von den Problemen beim Thema Raumluftreiniger, wo der OB ein relevantes Schreiben des Gemeinsamen Elternbeirats nicht an den Stadtrat weitergeleitet und ein „spielentscheidender“ Fehler im Sachvortrag nur per Zufall entdeckt wurde, haben wir beantragt, dass die Sitzungsvorlagen von der Verwaltung automatisch an alle Vereine, Organisationen etc. geschickt werden, die darin ge-nannt oder davon di-rekt betroffen sind. Der Antrag wurde im April-Stadtrat intensiv diskutiert. Leider scheiterte der Vorschlag von Karin Geißler (Grüne), das Thema zurückzustellen und gemeinsam eine Variante zu finden, bei der Stadtrat und Verwaltung mitgehen können. Der Stadtrat lehnte dann die Än-derung der Geschäftsordnung mehrheitlich ab. Schade.

Klimaschutz als explizite Aufgabe für unsere Stadtwerke
Unsere Stadtwerke Fürstenfeldbruck tun schon einiges für den Klimaschutz, manches ist aber bislang schwierig, weil die Stadtwerke als GmbH ja eigentlich nur das tun dürfen, was „Gegenstand des Unternehmens“ ist. Daher haben wir beantragt, Klimaschutz und Umstieg auf dezentrale erneuerbare Energien im Gesellschaftsvertrag zu verankern.

Reduzierung der „Lichtverschmutzung“ / Earth Night
Ein Aspekt des Bienen-Volksbegehrens war die Eindämmung der „Lichtverschmutzung“. Denn das künstliche Nachtlicht bringt zwar mehr Sicherheit, hat aber auch negative Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und nicht zuletzt auf den Menschen. Daher haben wir beantragt, die Lichtverschmutzung schrittweise zu reduzieren. Zudem soll sich die Stadt an der „Earth Night“ beteiligt und am ersten September-Neumond nachts die Straßenbeleuchtung ausschalten, so dass es zumindest eine dunkle Nacht im Jahr gibt.

Ein „Bürgerbeirat“ für die Planung des Fliegerhorsts
Beim Großprojekt Fliegerhorst ist es von zentraler Wichtigkeit, die Bürgerinnen und Bürger, Un-ternehmen und Organisationen von Beginn an ins Boot zu holen. In Abstimmung mit anderen schlagen wir daher als eine Komponente des Beteiligungskonzepts einen „Bürgerbeirat“ vor. Dieser soll zum einen Teil aus entsandten Vertreter*innen von Organisationen, Interessengruppen etc. bestehen, zum anderen Teil aus gelosten Bürger*innen, die einen repräsentativen Querschnitt der Bevölkerung bilden.

Klimaschutz & Klimawandelanpassung beim Bauen / Neugestaltung Förderprogramm / Klima-Check für Sachvorträge
Aktuell arbeiten wir an weiteren Anträgen mit konkreten Vorschlägen zum Thema Klimaschutz, vielleicht sind sie bis zum Erscheinen des RathausReports ja bereits eingereicht.
Beim Thema klimaneutrales und klimawandelangepasstes Bauen sind wir in Gesprächen mit dem Bau- und Planungsreferenten Christian Götz (BBV), ebenso bei der Umgestaltung des völlig veralteten Förderprogramms Gebäudesanierung in Richtung klimafreundliche Baustoffe, Dachbegrünung etc.
Zudem testen wir bei der Vorbereitung auf Sitzungen, wie man pragmatisch die Sitzungsvorlagen auf Klimafreundlichkeit überprüft, um daraus einen „Klima-Check“ zu entwickeln.

Wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Klimaschutz als Generationengerechtigkeit
In seinem Urteil vom 29. April 2021 hat das höchste deutsche Gericht dem Klimaschutz und der Begrenzung der Erderhitzung auf möglichst 1,5 Grad Verfassungsrang gegeben.

„CO2-Restbudget“ generationenübergreifend aufteilen
Noch wichtiger ist die Bestätigung, dass aus dem 1,5-Grad-Ziel ein „CO2-Restbudget“ folgt, das die Menschheit noch ausstoßen darf. Dieses Restbudget muss logischerweise fair aufgeteilt werden. Man kann nicht jetzt einfach fröhlich CO2 ausstoßen und damit nachfolgende Generationen zu - wie es das Verfassungsgericht formuliert - „radikaler eigener Enthaltsamkeit“ verdonnern.

Übergang zur Klimaneutralität rechtzeitig einleiten
Laut Gericht folgt daraus, dass man mit dem Klimaschutz rechtzeitig beginnen und einen Weg zum Erreichen der Klimaneutralität unter Einhaltung des CO2-Restbudgets  aufzeigen muss.

Was bedeutet das Urteil für uns in Bruck? Anpacken!
Zum einen bestätigt es unsere Grundsatzbeschlüsse vom letzten Jahr. Gleichzeitig mahnt es, dass den Beschlüssen zeitnah konkrete Maßnahmen folgen müssen. Wie von uns beantragt, muss die Erweiterung der Feuerwehr in Aich deshalb so erfolgen, dass das Gesamtgebäude danach klimaneutral ist.